(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen uns, JD Performance GmbH, vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Raphael Hoffmann, Steinstraße 21a, 35641 Schöffengrund, (nachfolgend JD Performance GmbH oder wir/uns) und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend Kunde oder Sie/Ihnen) in Bezug auf die Leistungsoptimierung bei Fahrzeugen (Tuningmaßnahme) – mit Ausnahme von Bestellungen aus dem Online-Shop des Unternehmens (diesbezüglich wird auf die AGB des Online-Shops verwiesen). Diese werden Vertragsbestandteil.
(2) Die JD Performance GmbH ist spezialisiert auf Leistungssteigerungen von PKW, LKW und Bau- und Landmaschinen. Auf der Website https://jd-performance.de biete JD Performance GmbH fahrzeugbezogene Leistungssteigerungen an. Ein bestimmter Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. JD Performance GmbH garantiert insbesondere keinen Leistungserfolg. Die Angaben beruhigen auf Referenzwerten.
(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
Vertragsgegenstand ist ein programmierter Datensatz oder eine andere elektronische Maßnahme für PKW, LKW und Bau- und Landmaschinen sowie entsprechende Installation und die Abstimmung mit dem Motor des jeweiligen Fahrzeugs des Kunden sowie ggf. zusätzliche Hardware-Tuningmaßnahmen. Der Inhalt und Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot sowie dem übermittelten Einzelvertrag über Tuningmaßnahmen. Die Lieferung des Datensatzes oder einer anderen elektronischen Maßnahme erfolgt nach dem neusten Stand der Technik ohne Zusicherung für eine einwandfreie Funktion in dem vom Kunden gelieferten/beschriebenen Fahrzeug.
(1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus dem Angebot auf unserer Website und sind freibleibend. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Website von JD Performance GmbH stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über die Website durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Vor Abschicken der Bestellung können Sie Ihre Daten jederzeit ändern und einsehen sowie über die Browserfunktion „Zurück“ zum gewählten Leistungsinhalt zurückgehen oder den Bestellvorgang abbrechen.
(3) Wir werden den Zugang Ihrer über unsere Website abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Wir können den Vertrag ebenfalls durch Versand der bestellten Ware/ Daten annehmen, ohne dass es einer gesonderten Annahmeerklärung bedarf.
(4) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht verfügbar ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(5) Wir behalten uns vor, Konstruktions- oder andere Änderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung unsererseits, Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten/Tuningmaßnahmen vorzunehmen.
(6) Nach Fertigstellung des jeweiligen Datensatzes und der entsprechenden Programmierung im Fahrzeug wird der Kunde informiert.
(1) Die angegebenen Preise/Vergütungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet.
(2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(3) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20% der Vergütung zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten/Tuningmaßnahme und Abholung des Fahrzeugs sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Unternehmen kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
(4) Die Zahlung ist sofort fällig, akzeptiert werden Barzahlung, EC- und Kreditkarte. Rechnungen sind sofort nach erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde ist zum Abzug von Skonto nicht berechtigt, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die JD Performance GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen und mit einem Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(5) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen der JD Performance GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechen.
(1) Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Lieferung der bestellten Tuningmaßnahmen erfolgt vor Ort in den Geschäftsräumen der JD Performance GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(3) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(4) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
(1) Der Kunde ist für die vollständige und korrekte Angabe der Fahrzeugdaten verantwortlich. Er hat je nach Auftrag insbesondere aber nicht abschließend folgende Daten anzugeben: Motor, Baujahr, Getriebe.
(2) Der Kunde hat zum Ausführungstermin sein Fahrzeug bei der JD Performance GmbH bereit zu stellen.
(3) Der jeweilige Datensatz/Tuningmaßnahme ist auf das vom Kunden angegeben Fahrzeug abgestimmt und ausschließlich für dieses zu verwenden.
(4) Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz und die Nutzung von Datensätzen zur Optimierung der Motorenleistung zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs nach den Straßenverkehrsgesetzen/-verordnungen führen kann und ein derart modifiziertes Fahrzeug grundsätzlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Insoweit erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, was auch zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Etwaige Herstellergarantien können ebenso erlöschen. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, entsprechende Änderungen am Fahrzeug den Straßenverkehrsbehörden sowie der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anzuzeigen und eigenständig eine technische Fahrzeugabnahme durch eine anerkannte Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) vornehmen zu lassen.
Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nach durchgeführter Probefahrt keine Beanstandungen äußert und die Rechnung vollständig bezahlt. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von in einem Protokoll zu benennender Mängel, so ist die JD Performance GmbH verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Kunde.
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3) Alle von JD Performance GmbH beschriebenen Angaben zu Leistungsoptimierungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und beruhen auf Datenmaterialien von Referenzfahrzeugen. Eine Zusage über einen etwaigen konkreten Erfolg beim jeweiligen Fahrzeug des Kunden ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
(4) Für die ordnungsgemäße Weiterverarbeitung ist allein der Kunde verantwortlich.
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung des durch die JD Performance GmbH gemäß des Einzelvertrags über Tuningmaßnahmen veränderten Fahrzeugs/Liefergegenstandes zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges führt. Der Kunde ist darüber unterrichtet und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies – physikalisch bedingt – zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug führen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Ebenso ist der jeweilige Reifengeschwindigkeitsindex zu beachten. Die JD Performance GmbH übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – soweit es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt – die Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeugs auch dann eine übermäßige, nicht vertragsgemäße Abnutzung des Leasingfahrzeugs darstellt, wenn sie nur vorübergehend für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum im Gebrauch und bei der Rückgabe wieder aufgehoben wird. Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die JD Performance GmbH keinerlei Haftung übernimmt für geltend gemachte Schadenersatzansprüche Dritter. Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug – soweit für die Teile keine ABE vorliegen – zur Abnahme beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorzuführen. Dies gehört nicht zum Lieferumfang der JD Performance GmbH. Die JD Performance GmbH übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Irgendwelche Ansprüche gegen die JD Performance GmbH wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung/Kaskoversicherung erforderlich machen. Der Kunde ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen.
(1) Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, insbesondere den generierten Datensätzen, Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
(2) Erworbene Datensätze dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch JD Performance GmbH nicht kopiert, vervielfältigt oder in sonstiger Weise verändert werden. Jede Änderung von Datensätzen durch den Kunden führt zu einem Ausschluss etwaiger Gewährleistungsansprüche.
Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die JD Performance GmbH als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung bereits begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Einzelheiten sind unseren Datenschutzbestimmungen zu entnehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von JD Performance GmbH.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit wenigstens der Textform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Kaufvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.